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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 14 SF 1/12 E   

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https://dejure.org/2012,124441
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 14 SF 1/12 E (https://dejure.org/2012,124441)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2012 - L 14 SF 1/12 E (https://dejure.org/2012,124441)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2012 - L 14 SF 1/12 E (https://dejure.org/2012,124441)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2013 - L 14 U 34/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 14 SF 1/12
    Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an dem in dem Klagverfahren L 14 U 34/11 durchgeführten Erörterungstermin vom 11. August 2011 wird auf 87, 50 EUR festgesetzt.

    Auf Anordnung des Berichterstatters hat der Antragsteller an dem hinsichtlich seines Klagverfahrens L 14 U 34/11 durch den Berichterstatter in der Zweigstelle Bremen des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen Bremen am 11. August 2011 von 15 Uhr bis 15:30 Uhr durchgeführten Erörterungstermin teilgenommen und hierfür eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 352, 00 EUR beantragt.

  • LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 SF 12/07

    Entschädigung für Zeugen - Verdienstausfall

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 14 SF 1/12
    Es wird allen Bürgern einheitlich zugemutet, für die Zeit ihrer Heranziehung als ehrenamtlicher Richter, Zeuge oder - wie vorliegend - für die richterlich angeordnete Teilnahme an einen Erörterungstermin in dem eigenen Klagverfahren - gewisse Einbußen in Kauf zu nehmen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - juris; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage, § 22 JVEG Rn. 7; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 24. Auflage, § 22 Anm. 22.12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2012 - L 14 SF 2/12
    Soweit der Antragssteller vorliegend eine Entschädigung für seine Teilnahme an dem (nur) für das Verfahren L 14 U 34/11 am 11. August 2011 durchgeführten Erörterungstermin beanspruchen sollte - eine Ladung für diesen Termin hinsichtlich des Verfahrens L 14 U 164/10 hat der Antragsteller seinen eigenen Angaben in dem Erörterungstermin zufolge nicht erhalten -, weist das Gericht darauf hin, dass in dem Verfahren L 14 U 34/11 mit Entscheidung des Urkundsbeamten vom 2. September 2011 zutreffend ein Entschädigung festgesetzt wurde (s. diesbezüglich das Verfahren L 14 SF 1/12 E).
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